Seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts im Jahre 2013 gibt es nur noch Beistandschaften, welche die individuellen Bedürfnisse hilfsbedürftiger Personen berücksichtigen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ordnet nach entsprechender Abklärung die Massnahmen an. Mit einer Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft oder einer umfassenden Beistandschaft wird von der KESB entsprechend dem Hilfsbedürfnis der betroffenen Person eine Massnahme errichtet. Die Schneider Beistandschaften GmbH führt solche Massnahmen im Auftrag der KESB durch. Betroffene haben das Recht der KESB eine geeignete Person vorzuschlagen.
Mit meinen langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit biete ich Betroffenen wie auch Behörden ein umfassendes Angebot zur Führung von Beistandschaften an. Aus meiner bisherigen Tätigkeit, unter anderem als Berufsbeistand und Leiter des Sozialdienstes der Psychiatrischen Poliklinik, sind mir umfassende und komplexe Problemstellungen bekannt. Hilfreich dabei sind mein umfangreiches Wissen im Bereich der Sozialversicherungen sowie meine umfassenden Kenntnisse der entsprechenden Hilfsangebote.
Als Beistand ist es mir wichtig, dass der Klient den Auftrag, welcher die KESB erteilt, versteht. Er soll zudem erkennen, dass die entsprechende Unterstützung für ihn hilfreich ist. Da Transparenz die Voraussetzung für die Entwicklung einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist, erkläre ich, welche Schritte ich einleite und wie das weitere Vorgehen ist. Die Umsetzung der Massnahme erfolgt auf "Augenhöhe".
Der Gesetzgeber ist an das Prinzip der Subsidiariät gebunden. Das heisst, Massnahmen werden nur dann errichtet, wenn keine anderen, nahestehende Personen, private oder öffentliche Dienste in der Lage sind, Hilfestellungen zu leisten. Hier kann sich eine Beratung lohnen, um aufzuzeigen, welche Unterstützung ohne entsprechende Massnahme angeboten werden.