Schneider Beistandschaften GmbH

Schneider Beistandschaften GmbH

Seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts im Jahre 2013 gibt es nur noch Beistandschaften, welche die individuellen Bedürfnisse hilfsbedürftiger Personen berücksichtigen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ordnet nach entsprechender Abklärung die Massnahmen an. Mit einer Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft oder einer umfassenden Beistandschaft wird von der KESB entsprechend dem Hilfsbedürfnis der betroffenen Person eine Massnahme errichtet. Die Schneider Beistandschaften GmbH führt solche Massnahmen im Auftrag der KESB durch.  Betroffene haben das Recht der KESB  eine geeignete Person vorzuschlagen.

 

Mit meinen langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit biete ich Betroffenen wie auch Behörden ein umfassendes Angebot zur Führung von Beistandschaften an. Aus meiner bisherigen Tätigkeit, unter anderem als Berufsbeistand und Leiter des Sozialdienstes der Psychiatrischen Poliklinik,  sind mir umfassende und komplexe Problemstellungen bekannt. Hilfreich dabei sind mein umfangreiches Wissen im Bereich der Sozialversicherungen sowie meine umfassenden Kenntnisse der entsprechenden Hilfsangebote.

 

Als Beistand ist es mir wichtig, dass der Klient den Auftrag, welcher die KESB erteilt, versteht. Er soll zudem erkennen, dass die entsprechende Unterstützung für ihn hilfreich ist. Da Transparenz die Voraussetzung für die Entwicklung einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist, erkläre ich, welche Schritte ich einleite und wie das weitere Vorgehen ist. Die Umsetzung der Massnahme erfolgt auf "Augenhöhe".

 

Der Gesetzgeber ist an das Prinzip der Subsidiariät gebunden. Das heisst, Massnahmen werden nur dann errichtet, wenn keine anderen, nahestehende Personen, private oder öffentliche Dienste in der Lage sind, Hilfestellungen zu leisten. Hier kann sich eine Beratung lohnen, um aufzuzeigen, welche Unterstützung ohne entsprechende Massnahme angeboten werden.

Dienstleistungen

Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Auftragsverhältnis übernimmt die Schneider Beistandschaften GmbH Mandate im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz. Dabei übernehmen wir auch Mandate, welche als schwierig und zeitaufwändig gelten, wie zum Beispiel Regelungen in Besuchsrechtsangelegenheiten oder Mandate psychisch kranker Menschen. Uns ist es dabei wichtig, die Ressourcen des Klienten ins Zentrum zu stellen. Es gilt, das bereits vorhandene Wissen und Können aller Beteiligen zu bündeln und gemeinsam mit den Klienten Machbares umzusetzen. Wir sind auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Wertschätzung unserer Auftraggeber (Klienten und Behörden) angewiesen, um unsere Arbeit optimal auszuführen.

Unsere Firma vereinbart verbindliche Zeitbudgets, welche erlauben, nach Erhalt der entsprechenden Fallkenntnisse einen verbindlichen Kostenplan zu erstellen. Dies erlaubt eine weitgehede Planungssicherheit bei den Ausgaben.  

Abklärungen

Eine Gefährdungsmeldung besteht aus einer schwierigen Situation, in welcher dringender Handlungsbedarf besteht. 

Die Abklärungen zu eingegangenen Gefährdungsmeldungen werden von Schneider Beistandschaften GmbH im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorsichtig und effitient durchgeführt. Schneider Beistandschaften GmbH arbeitet Klienten- und Systemorientiert. Es ist uns wichtig, dass eine adäquate Lösung in kurzer Zeit gefunden wird. Unser Ziel ist es, eine angespannte Situation zu entschärfen und den betroffenen Personen, falls nötig, durch eine geeignete Massnhame Sicherheit und Stabilität im Alltag zu bieten. Wir arbeiten unter dem Motto: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich".

Schneider Beistandschaften GmbH klärt den allgemeinen Sachverhalt bei einer Gefährdungsmeldung ab, entwickelt bei Bedarf Lösungen, setzt diese um und schlägt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) geeignete Massnahmen vor.

Stellvertretungen

Unterstützung im Kindes- und Erwachsenschutz vor Ort in den entsprechenden Sozialen Diensten, so dass die Alltagsgeschäfte auch bei Personalausfall oder rasant steigenden Fallzahlen lückenlos und professionell weitergeführte werden.  

Coaching

Das Coaching hat zum Ziel, die Coachees zu befähigen für die selbstgewählten oder mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin verabredeten Themen gewünschte Veränderungen selbst zu entwickeln und umzusetzen.

Das Coaching kann auch das Ziel verfolgen, die Leistung von Einzelnen wie auch von Gruppen zu verbessern, diese für neue Aufgaben zu befähigen sowie Entscheidungen und Wandel zu steuern.

Bei einem Coaching kann der Fokus je nach Tätigkeitsfeld und Auftrag mehr auf den psychosozialen Kompetenzen des Coachees liegen oder sich stärker auf  die Themenfelder der Organisationsentwicklung (Strategie, Struktur, Kultur) konzentrieren.

Individuelle Zielsetzungen werden vereinbart und laufend überprüft.

 

Supervision

Bei der Supervision wird Unterstützung bei der Bewältigung von beruflichen Aufgaben geboten. Die Reflexion des Handelns und der Weiterentwicklung von fachlichen und psychosozialen Kompetenzen sind hilfreiche Elemente bei der Bewältigung des beruflichen Alltags. Qualitative Elemente, wie zum Beispiel der transparente Umgang mit Macht und das Wahren von Unabhängigkeit gegenüber dem beruflichen Umfeld von Kunden und Kundinnen, sind fester Bestandteil  der Supervision.

Die Supervision setzt sich zum Ziel, Veränderungs- und Entwicklungsprozesse bei Einzelpersonen und Teams zu begleiten und zu optimieren. Sie arbeitet dabei auf der Wahrnehmungs-, Reflexions- und Handlungsebene. Die Supervision bezieht immer den Kontext der Gesamtorganisation und die Besonderheiten des Fachgebietes mit ein, in dem die SupervisandInnen tätig sind.

Die qualitative Verbesserung von Berufsarbeit gehört zu den wichtigen Zielen der Supervision. Sie bearbeitet persönliche und rollenbezogene Aspekte im Spannungsfeld zwischen Stabilität und Wandel.

 

Roland Schneider

Die «Schneider Beistandschaften GmbH» in Sissach ist ein Unternehmen, welches sich vor allem auf die Führung von Mandaten spezialisiert hat.

Im Zentrum steht der Klient und der entsprechende Auftrag, welcher möglichst ressourcenschonend umzusetzen gilt. Der Begriff der Ressourcen kann hier sowohl im ökonomischen Sinne, wie auch im Sinne der Psychologie verstanden werden. Dabei werden die Fähigkeiten, Fertigkeiten, die Kenntnisse, die Erfahrungen, die Talente sowie die Neigungen und Stärken des Klienten, aber auch der sorgfältige Umgang mit den vorhanden Mittel gefördert. Wo immer möglich werden bestehende Angebote genutzt.

Neben dem Führen von Mandaten werden auch noch Dienstleistungen in Coaching und Supervision von Fachpersonen angeboten. Auch kurzfristige Stellvertretungen in dem Bereich Kinder – und Erwachsenschutz gehören zum Dienstleistungsangebot der Schneider Beistandschaften GmbH.

Ausbildung

  • 1975 Schule für Soziale Arbeit in Basel
  • 1981 Fachhochschule für Sozialwesen, Freiburg – Ausbildung zum Supervisor
  • 1987 Ausbildung als Paar- und Familientherapeut, Basel
  • 2008 Diploma of Advanced Studies DAS Eingliederungsmanagement Fachhochschule Nordwestschweiz
  • 2009 Certificate of Advanced Studies CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern

Berufspraxis

1978 – 1981 Notschlafstelle des Jugendamtes in Basel

1981 – 1991 Landheim Erlenhof, Leiter externe Wohngruppe / Nachsorge

1983 – heute Freiberufliche Tätigkeit als Supervisor

1987 Konzeptberatung Schulheim Sommerau ,

1989 – 2001 Lehrauftrag  Höhere Fachschule beider Basel, berufsbegleitende Ausbildung in Sozialpädagogik 

1991 – 2003 Psychiatrische Universitätspoliklinik Basel-Stadt, Zweigstelle Claragraben, Leitung nicht ärztlicher Bereich

2003 – 2012 Mitglied Kantonale Vormundschaftskommission 

2008 – 2015 Amtsvormund / Berufsbeistand Stadt Aarau

Kontakt

Referenzen

Christine Cabane lic.jur

KESB Kreis Liestal

Rührbergweg 7

4133 Pratteln

 

061 599 85 00

christine.cabane@kesb-bl.ch

 

Prof. Dr. med. Roland Vauth

Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

Ambulatorium für Psychotische Erkrankungen und Transkulturelle Psychiatrie

Kornhausgasse 7

4051 Basel

 

061 325 81 00

roland-vauth@upkbs.ch

 

Weitere Referenzen auf Anfrage

Catherine Kessler

Ausbildung

CAS Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz, ab 01/2023

Praxisausbildnerin Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz

Weiterbildung Erziehungsfähigkeit und Umgang mit psychisch kranken Eltern, Dr. Daniel Gutschner, IFB Bern

Grundkurs Aggressionsmanagement, Claudia Bischofberger, Irene Vonarburg-Steiner, Verein NAGS Schweiz

Seminar zu Umgang mit Ängsten im Alltag, Marco Riva, Asperger-Hilfe Nordwestschweiz

Fachtag Traumapädagogik, Dr. Marc Schmidt, UPK Basel

Interne Weiterbildung im Lösungsorientierten Ansatz, Ralph Messmer, Schulheim Sommerau

Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz

Studienbegleitende Ausbildung in Sozialer Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz und Schulheim Sommerau

Berufspraxis

Kindes- und Erwachsenenschutz, Berufsbeistand von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Schneider Beistandschaft GmbH, Sissach BL, ab 01/2023

Wohngruppe Missionsstrasse, familea, Basel-Stadt BS, 01/2017 – 02/2022

Schulheim Sommerau, Gelterkinden BL, 08/2009 – 10/2016

Kontakt

Tarife

Kindes- und Erwachsenenschutz

Für unsere Dienstleistung im Kindes- und Erwachsenenschutz beträgt der Stundenansatz CHF 120.— zuzüglich Spesen. Es wird eine detailliert Rechnung erstellt (Zeit und Arbeitsauflistung) plus Spesen. 

Supervision und Coaching

Stundenansatz:

Einzelperson CHF 160.—
2–4 Personen CHF 170.—
4–10 Personen CHF 180.—
11–20 Personen CHF 200.—

 

Exklusiv Nebenkosten und Spesen.

Informationen / Links